Bestandsverzeichnis nach MPG und MPBetreibV führen
Warum „Inventarisierung?“
Der Gesetzgeber verlangt von jeder Pflegeeinrichtung ein Bestandsverzeichnis der heimeigenen Hilfsmittel, die den Vorschriften des Medizinproduktegesetz (MPG) und der Medizinprodukt- Betreiberverordnung (MPBetreibV) entspricht.
Vorrangig in den §§ 22, 26 MPG sowie dem §§ 4 und 8 MPBetreibV, sowie, in Konsequenz,
§ 43 Abs. 1 Nr. 4 MPG ist dies unmissverständlich geregelt.
Folgende heimeigene Hilfsmittel – dessen Betreiber Sie sind – müssen in einer Bestandsliste geführt werden:
- Alle mechanischen und elektromechanischen Hilfsmittel!
- Pflegebetten, Rollatoren, Patientenlifte, Rollstühle, Pflegerollstühle, Tagespflegestühle
- Hubwannen, Toilettenstühle, Fäkalienspülen
- AD-Systeme, Sterilisatoren und Sauerstoffgeräte (Druckminderer/Konzentratoren), Absauggeräte
Auch für die Hilfsmittel-Disposition in Ihrem Hause hat die Inventarisierung nur Vorteile.
Jedes Hilfsmittel wird bei einer Begehung durch unsere Fachkräfte eingehend überprüft und begutachtet; mit einer Inventarnummer versehen und unter folgenden Parametern gelistet:
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Die Inventarliste erhalten Sie in einem ersten Ausdruck sowie -für Sie jederzeit aktualisierbar- auf Diskette, CD oder als Datei.
Auch die jährliche/halbjährliche Prüfung Ihrer Hilfsmittel nach EN62353 (DIN VDE 0751-1/BGV A3) sowie VDE 0601/0701 führen wir für Sie durch. Die Protokolle erhalten Sie als Geräteliste sowie als Einzelprotokoll für jedes geprüfte Hilfsmittel. Unser Prüfgerät: Secutest S III – Gossen-Metrawatt
Die Preise für unsere Dienstleistungen entnehmen Sie bitte der Preisinformationen.