Dokumentation

In den Einrichtungen wird die Frage, ob labormedizinische Untersuchungen bei den Bewohnern durchgeführt werden, häufig verneint.
Dies ist aber bereits dann der Fall, wenn Blutzuckermessgeräte zum Einsatz kommen. Diese müssen laut Richtlinien der Bundesärztekammer (Rili-BÄK) wöchentlich durch eine externe Kontrolllösung überprüft und die Ergebnisse in einem Dokumentationsbogen festgehalten werden.
Die Aufbewahrungsfrist dieser Dokumentation ist 5 Jahre.
Des Weiteren führen wir für Sie das Bestandsverzeichnis nach § 8 MPBetreibV, erstellen und führen die Geräteliste für Prüfungen nach EN 62353/DGUV 3 und erstellen notwendige Einzel-Prüfprotokoll nach EN62353(DIN VDE0751/DGUV 3).
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Bestandsverzeichnis nach § 8 MPBetreibV | Geräteliste der Prüfung EN62353 (DIN VDE 0751-1/DGUV 3) |
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Einzel-Prüfprotokoll nach EN62353 (DIN VDE 0751/DGUV 3) |